1 | entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 einen Hund nicht so hält oder führt, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, | 100 bis 500 € |
2 | entgegen § 3 Absatz 1 Satz 2 seinen Hund einer Person überlässt, die nicht die Gewähr dafür bietet, den Hund sicher im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 zu führen, | 100 bis 500 € |
3 | entgegen § 3 Absatz 2 einen Hund nicht an der Leine führt, | 50 bis 200 € |
4 | entgegen § 3 Absatz 3 einen Hund mitnimmt oder dort laufen lässt, | 200 bis 500 € |
5 | entgegen § 3 Absatz 5 einem Hund ein Halsband, eine Halskette oder eine vergleichbare Anleinvorrichtung mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung nicht anlegt, | 50 bis 200 € |
6 | entgegen § 3 Absatz 6 Satz 1 einen Hund ausbildet, | 1.000 bis 5.000 € |
7 | entgegen § 3 Absatz 7 eine Verunreinigung nicht entfernt, | 50 bis 100 € |
8 | gegen die Kennzeichnungspflicht nach § 5 verstößt | 50 bis 200 € |
9 | entgegen § 8 Abs. 1 einen gefährlichen Hund ohne die erforderliche Erlaubnis hält, | 250 bis 1.000 € |
10 | entgegen § 9 Absatz 1 Satz 3 die Bescheinigung über die Antragstellung nicht mitführt oder vorzeigt | 25 bis 100 € |
11 | entgegen § 9 Absatz 1 Satz 4 eine Mitteilungspflicht nicht erfüllt | 100 bis 200 |
12 | gegen die Versicherungspflicht nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 verstößt | 100 bis 500 € |
13 | gegen eine Auflage nach § 10 Absatz 4 verstößt | 200 bis 500 € |
14 | entgegen § 14 Absatz 1 einen gefährlichen Hund nicht so hält, dass er ein ausbruchssicheres Grundstück nicht gegen den Willen der Hundehalterin oder des Hundehalters verlassen kann, | 300 bis 1.000 € |
15 | einen gefährlichen Hund entgegen § 14 Absatz 2 durch eine Person führen lässt, die keine Bescheinigung nach § 14 Absatz 6 Satz 1 besitzt, | 150 bis 500 € |
16 | entgegen § 14 Absatz 3 Satz 1 einen gefährlichen Hund nicht angeleint oder nicht an einer geeigneten Leine führt, | 200 bis 600 € |
17 | entgegen § 14 Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 1 einem gefährlichen Hund keinen das Beißen verhindernden Maulkorb anlegt, | 300 bis 700 € |
18 | entgegen § 14 Absatz 5 die Erlaubnis oder die Befreiung nicht mitführt oder vorzeigt | 25 bis 100 € |
19 | Entgegen § 14 Absatz 6 Satz 2 eine Bescheinigung, Erlaubnis oder Befreiung nicht besitzt oder diese nicht mitführt oder vorzeigt, | 25 bis 100 € |
20 | entgegen § 15 Absatz 1 Hunde züchtet, | 1.000 bis 5.000 € |
21 | entgegen § 15 Absatz 2 nicht sicherstellt, dass eine Verpaarung eines Hundes, der nach § 15 Absatz 1 nicht zur Zucht eingesetzt werden darf, nicht erfolgt. | 500 bis 2.500 € |