§ 2
(1) Das Naturschutzgebiet ist rund 24 ha groß und umfaßt
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in der Gemarkung Bad Oldesloe, Flur 2, die Flurstücke 1/1, 2, 3/4, 4/4, 9 , 11 bis 14, 15 tlw., 17, 42 tlw., 44/1 tlw., 45/48, 45/51, 45/54 tlw., 45/55, 46/5, 47/5, 52/6, 53/7, 54/8, 55/10 und
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in der Gemarkung Altfresenburg, Flur 2, das Flurstück 34/1 tlw.
(2) Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in der topographischen Karte im Maßstab 1:25.000 und der Katasterkarte im Maßstab 1:2.000 rot eingetragen. Sie sind beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung als oberster Landschaftspflegebehörde, beim Landrat des Kreises Stormarn als unterer Landschaftspflegebehörde und bei der Stadt Bad Oldesloe niedergelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
(3) In dem als Anlage beigefügten Ausschnitt aus der Karte im Maßstab 1:25.000 ist das Naturschutzgebiet schwarz umrandet dargestellt.
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