§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 4. Juni 2019
Hans-Joachim Grote
Minister
für Inneres, ländliche Räume und Integration
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