Die Richtlinie „Kunst im öffentlichen Raum – Land“, Erlass der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 30. Juni 1994, (Amtsbl. Schl.-H. S. 302), Gl.Nr. 2260.2, wird aufgehoben.
Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Innenministerium und dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr wird der gemeinsame Erlass „Kunst im öffentlichen Raum“, Gemeinsamer Erlass der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport, des Ministers für Finanzen und Energie sowie des Innenministers vom 15. Juni 1994, (Amtsbl. Schl.-H. S. 296), Gl.Nr. 2260.1, wie folgt geändert:
1.
In § 3 Abs. 2 und § 3 Abs. 3 a) wird jeweils die Formulierung „die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur“ durch die Formulierung „die für Kultur zuständige oberste Landesbehörde“ ersetzt.
2.
In § 3 werden die Absätze 4 bis 6 und Absatz 8 aufgehoben.
3.
Inkrafttreten
Die Änderungen treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
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