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Hinweis

Das Landesrecht Schleswig-Holstein enthält alle geltenden Gesetze, Landesverordnungen und die veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Landes Schleswig-Holstein sowie veröffentlichungswürdige Entscheidungen der Gerichte des Landes.

Alle Vorschriften sind im aktuellen Stand in konsolidierter Fassung aufrufbar, d. h. Änderungen werden in bestehende Vorschriften eingearbeitet. Die Einstellung der Vorschriften und die Konsolidierung erfolgt regelmäßig innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der amtlichen Verkündung im jeweiligen Verkündungsblatt. Eine Abbildung des amtlichen Verkündungstextes erfolgt daher nicht.

Sie können in dem Bestand im Volltext und mit wichtigen Angaben (z.B. Titel einer Vorschrift, Aktenzeichen eines Urteils) suchen. Daneben bestehen zu einzelnen Inhalten weitere Zugangsmöglichkeiten.

Die nicht gewerbliche Nutzung der Entscheidungen der Gerichte des Landes - das heißt die Verwendung für den privaten Gebrauch - ist kostenfrei (§ 4 Absatz 7 Justizverwaltungskostenordnung - JVKostO). Soweit einzelne Gerichtsentscheidungen redaktionell aufbereitet sind - zum Beispiel durch Leitsätze oder Schlagworte - sind diese redaktionellen Bestandteile urheberrechtlich geschützt. Wiederholte und systematische Abrufe, Vervielfältigungen, Verbreitungen oder öffentliche Wiedergaben von Einzelentscheidungen auch zum Zwecke der Aufbau gewerblicher Datenbanken oder zum Zwecke des Weiterverkaufs sind in jedem Falle untersagt. Nähere Informationen zu den Nutzungsrechten finden Sie hier.

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