§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 15. November 2017
Hans-Joachim Grote
Minister
für Inneres, ländliche Räume und Integration
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=%C3%96bVIVergV+SH+%C2%A7+10&psml=bsshoprod.psml&max=true