Landesverordnung
über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zu dem
Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale
Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die
besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu
verwenden sind (ATP) vom 26. April 1974 (BGBl. II S. 565)
Vom 6. Dezember 1976
§ 1
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus ist zuständig für die Bestimmung oder Anerkennung von Prüfstellen nach Anlage 1 - Anhang 1
Ziff. 1 ATP
sowie zur Bestimmung der Anwendung von Prüfverfahren und zur Beauftragung von Sachverständigen nach Anlage 1 - Anhang 2
Ziff. 29 und 49 ATP
.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=ATPzustBehV+SH+%C2%A7+1&psml=bsshoprod.psml&max=true