§ 2
(1) Das Naturschutzgebiet ist rund 19 ha groß und umfaßt in der Gemarkung Gribbohm, Flur 12, die Flurstücke 1 und 2 mit Ausnahme des Weges. In der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Übersichtskarte im Maßstab 1: 25.000 ist die Grenze des Naturschutzgebietes schwarz punktiert dargestellt.
(2) Die genaue Grenze des Naturschutzgebietes ist in der Abgrenzungskarte (Flurkarte im Maßstab 1 : 2.000) rot eingetragen. Die maßgebende Ausfertigung der Karte ist beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung als oberster Landschaftspflegebehörde verwahrt. Weitere Ausfertigungen sind beim
- 1.
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Landrat des Kreises Steinburg - Untere Landschaftspflegebehörde - 2210 Itzehoe,
- 2.
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Amtsvorsteher des Amtes Schenefeld, 2216 Schenefeld,
- 3.
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Bürgermeister der Gemeinde Gribbohm, 2211 Gribbohm,
niedergelegt. Die Karte kann bei diesen Behörden während der Dienststunden eingesehen werden.
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