§ 2
(1) Das Naturschutzgebiet ist rund 800 ha groß und umfaßt in der Gemarkung Trave und Dassower See,
- 1.
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Flur 3, die Flurstücke 1/1 und 18/23,
- 2.
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Flur 4, die Flurstücke 1/1 und 8/23.
In der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Karte Im Maßstab 1:50.000 ist das Naturschutzgebiet schwarz umrandet dargestellt.
(2) Die genauen Grenzen des Naturschutzgebietes sind in der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5.000 rot eingetragen. Die maßgebende Ausfertigung der Karte ist beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung als oberster Landschaftspflegebehörde verwahrt. Sie ist Bestandteil dieser Verordnung. Eine weitere Ausfertigung ist beim Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als unterer Landschaftspflegebehörde niedergelegt. Die Karte kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.
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