§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 29. Juni 2025 außer Kraft.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 10. Juni 2015
Anke Spoorendonk
Ministerin
für Justiz, Kultur und Europa
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