§ 1
Erklärung zum Naturschutzgebiet
(1) Die Steilküstenlandschaft des westlichen Traveufers und ein Teil der Wasserfläche der Trave auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck zwischen dem Travemünder Skandinavienkai im Norden und dem Metallhüttenwerk Herrenwyk im Südwesten werden zum Naturschutzgebiet erklärt.
(2) Das Naturschutzgebiet wird mit der Bezeichnung "Dummersdorfer Ufer" unter Nummer 55 in das beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung als oberster Landschaftspflegebehörde geführte Verzeichnis der Naturschutzgebiete eingetragen.
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