§ 1
(1) Der südliche Teil des Speicherkooges Dithmarschen-Nord, Kreis Dithmarschen, wird zum Naturschutzgebiet erklärt.
(2) Das Naturschutzgebiet wird mit der Bezeichnung "Kronenloch/ Speicherkoog Dithmarschen" unter Nummer 124 in das beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung als oberster Landschaftspflegebehörde geführte Verzeichnis der Naturschutzgebiete eingetragen.
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