§ 1
(1) Die nachstehend bestimmt abgegrenzten Bezirke in der Hansestadt Lübeck werden auf unbegrenzte Zeit zum Grabungsschutzgebiet erklärt:
Gemarkung Israelsdorf-
Flur 10, Flurstücke 11/17, 11/27, 12/3, 12/4, 84/1,101/7,101/8,125/4,142/10,269/4 Flur 11, Flurstücke 2/2, 7/7, 7/9.
(2) Die Grenzen des Grabungsschutzgebietes sind in der Flurkarte 1: 2000 rot umrandet eingetragen, die im Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein als oberster Denkmalschutzbehörde hinterlegt ist. Eine weitere Ausfertigung der Karte befindet sich beim Amt für Vor- und Frühgeschichte (Bodendenkmalpflege) der Hansestadt Lübeck als oberer Denkmalschutzbehörde.
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