Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats im Einstellungsverfahren - Beurteilungsgrundsätze - Bewertungsmatrix - ausreichende Unterrichtung
Leitsatz
1. Trägt der Arbeitgeber das Ergebnis eines Bewerbungsverfahrens nach der Entscheidung über die Person des geeignetesten Bewerbers in eine Bewertungsmatrix ein, die allein für diese Einstellungsentscheidung anhand der Anforderungen der Stellenausschreibung erstellt worden ist, handelt es sich bei dieser Bewertungsmatrix nicht um Beurteilungsgrundsätze im Sinne des § 94 Abs. 2 S. 2 BetrVG.
2. Ist der Betriebsrat im Rahmen der Beteiligung nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG im Übrigen vollständig informiert worden und hat der BR-Vorsitzende an allen Vorstellungsgesprächen und an der anschließenden Erörterung dieser Gespräche teilgenommen, dann ist er über die Gründe für die Auswahlentscheidung für einen Bewerber vollständig informiert. Die Arbeitgeberin ist dann nicht verpflichtet, ihm im Rahmen des Informationsverfahrens durch Vorlage der anschließend von ihr herangezogenen Bewertungsmatrix die Gründe für ihre Auswahlentscheidung mitzuteilen.
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