Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 6. Senat
Entscheidungsdatum:
14.05.2020
Aktenzeichen:
L 6 AS 159/17
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Norm:
§ 22 Abs 1 S 1 SGB 2
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Berücksichtigungsfähigkeit von Mietkaufraten
Leitsatz
Mietkaufraten sind als Tilgungsleistung nicht als Bedarf für Unterkunft und Heizung berücksichtigungsfähig.
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