§ 309 AO 1977, § 106 VwG SH, § 108 VwG SH, § 300 VwG SH, § 306 VwG SH
Bestimmtheit von Pfändungs- und Überweisungsverfügung; Pfändung nicht bestehender Forderungen
Leitsatz
Die Pfändung einer dem Schuldner nicht zustehenden Forderung begründet nicht die Rechtswidrigkeit der Pfändungs- und Überweisungsverfügung; das Rechtsverhältnis, aus dem die zu pfändende Forderung stammt, muss in der Pfändungs- und Überweisungsverfügung konkret bezeichnet sein.
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