Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat
Entscheidungsdatum:
18.07.2018
Aktenzeichen:
2 MB 2/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGSH:2018:0718.2MB2.18.00
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Normen:
§ 57 MBG SH, § 15 ArbGG
Beschränkung der flexiblen Arbeitszeit von Rechtspflegern
Leitsatz
1. Die durch Dienstvereinbarungen ausgestalteten Modelle der flexiblen Arbeitszeit und der variablen Arbeitszeit stehen zueinander im Verhältnis der Alternativität.
2. Für Beschränkungen der flexiblen Arbeitszeit von Rechtspflegern der Landesarbeitsgerichtsbarkeit ist der Präsident oder die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts zuständig.
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