Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat
Entscheidungsdatum:
08.01.2019
Aktenzeichen:
2 LA 213/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGSH:2019:0108.2LA213.17.00
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Norm:
§ 3 Abs 1 KAG SH 2005
Zweitwohnungssteuer – Vermutung der Vorhaltung für Zwecke der persönlichen Lebensführung
Leitsatz
1. Vermietet ein Zweitwohnungsinhaber seine Zweitwohnung selbst, sind strenge Anforderungen an die Erschütterung der Vermutung, die Wohnung werde auch für Zwecke der privaten Lebensführung vorgehalten, zu stellen.
2. Im Einzelfall kann ein sehr hoher Vermietungsanteil bei gleichzeitiger tatsächlicher Nichtnutzung im Veranlagungszeitraum geeignet sein, die Vermutung zu erschüttern.
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