Änderung der Richtlinie
für die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Maßnahmen zur Darstellung
Schleswig-Holsteins als Innovations-,
Technologie- und technologietransferaktiver
Standort (Technologiestandortdarstellung)
(TSD-Richtlinie)*)
Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2018 Nr. 52, S. 1219
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
vom 7. Dezember 2018 – VII 306 –
Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium wird die TSD-Richtlinie vom 17. August 2015 (Amtsbl. Schl.-H. S. 989) wie folgt geändert:
- 1.
In Ziffer 4 wird der Absatz 4.4 ersatzlos gestrichen.
- 2.
Ziffer 8 erhält folgenden Wortlaut:
„8 Geltungsdauer
Diese Änderungsrichtlinie tritt am Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt für Schleswig- Holstein in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2021.“
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