Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung
zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur
Einschränkung der Ausübung der Aalfischerei
gemäß § 7 der Landesverordnung über die
Ausübung der Aalfischerei
Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2018 Nr. 52, S. 1219
Bekanntmachung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als obere Fischereibehörde
vom 5. Dezember 2018 – LLUR 31 – 7171.20.19 -
Auf Grund des § 116 Abs. 1 Satz 1 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) vom 2. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243), zuletzt geändert am 25. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 648), trifft die obere Fischereibehörde folgende Regelung:
Die Allgemeinverfügung vom 5. September 2018 (Amtsbl. Schl.-H. S. 778)*), veröffentlicht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein am 24. September 2018, wird gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1 Landesverwaltungsgesetz - LVwG - rückwirkend zum Zeitpunkt der Bekanntgabe im Amtsblatt für Schleswig-Holstein am 24. September 2018 zurückgenommen.
Die Begründung für diese Rücknahme-Allgemeinverfügung kann im Dienstgebäude der oberen Fischereibehörde, im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek) einzulegen.
Besonderer Hinweis:
Bei der elektronischen Widerspruchseinlegung sind die Formerfordernisse des § 3 a Abs. 2 VwVfG zu beachten.