Saatgut für Winterbegrünungen gemäß Ziffer 8 der Richtlinien
Das Saatgut für die Winterbegrünung muss folgende Anforderungen erfüllen:
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Saatgut für Zwischenfrüchte muss geeignet sein, nach der Aussaat in kurzer Zeit eine geschlossene Vegetationsdecke auf der eingesäten Fläche zu etablieren.
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Saatgut für Untersaaten muss geeignet sein, nach der Aberntung der Hauptfrucht in kurzer Zeit eine geschlossene Vegetationsdecke auf der eingesäten Fläche zu etablieren.
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Saatgutmischungen dürfen keine Leguminosen enthalten.
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Zulässige Untersaat im Mais: Deutsches Weidelgras mit einer Saatstärke von mindestens fünf kg Saatgut/ha Untersaatfläche.
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Saatgut für Zwischenfrüchte nach Mais und Zuckerrüben muss Roggen und/oder Gräser enthalten, sofern die Mais- bzw. Zuckerrübenernte nach dem 15. September abgeschlossen wird.
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