Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 4. Senat
Entscheidungsdatum:
08.12.2021
Aktenzeichen:
4 LA 222/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGSH:2021:1208.4LA222.19.00
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Normen:
§ 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, Art 103 Abs 1 GG, § 138 Nr 3 VwGO
Darlegung einer Gehörsverletzung im Asylverfahren
Leitsatz
Die Darlegung einer Gehörsverletzung erfordert im Asylverfahren nicht nur den schlüssigen Vortrag von Tatsachen, aus denen sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs ergeben kann, sondern auch, dass die angegriffene Entscheidung auf dem geltend gemachten Gehörsverstoß beruht oder beruhen kann.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE210004218&psml=bsshoprod.psml&max=true