§ 3
Das Naturschutzgebiet ist durch extensiv genutztes Grünland mit Groß- und Kleinseggenrasen, Brüchen und Baumreihen auf einer Landbrücke zwischen der Ostsee und dem Hemmelsdorfer See mit einer ausgeprägten Schilfzone und Erlenbruchwald gekennzeichnet. Dieses Gebiet ist Lebensraum einer zahl- und artenreichen, teilweise stark gefährdeten Pflanzen- und Tierwelt. Die Schutzwürdigkeit der Landflächen wird vorrangig durch die charakteristischen und seltenen Pflanzengesellschaften bestimmt, die Schutzwürdigkeit der einbezogenen Seefläche mit der anschließenden Ufervegetation durch die Bedeutung als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel. In dem Naturschutzgebiet ist die Natur in ihrer Ganzheit zu erhalten und, soweit es zur Erhaltung bestimmter, bedrohter Pflanzen- und Tierarten erforderlich ist, zu entwickeln und wiederherzustellen.
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