- 1.
Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule,
- 2.
das Schulprogramm (§ 3 Abs. 1),
- 3.
Grundsatzfragen der Anwendung von Rahmenrichtlinien und Lehrplänen, von Stundentafeln und Lehrmethoden,
- 4.
Grundsätze für die Einführung von Schulbüchern und die Auswahl von Lehr- und Lernmitteln,
- 5.
Grundsätze der Anwendung einheitlicher Maßstäbe für die Leistungsbewertung und Versetzung innerhalb der Schule sowie der Zeugniserteilung,
- 6.
Grundsätze eines Förderkonzepts,
- 7.
Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- 8.
Grundsätze für den schulart-, jahrgangs-, fächer- und lernbereichsübergreifenden Unterricht (§ 5 Absatz 4) und die Form der Differenzierung einschließlich der Bildung gemeinsamer Lerngruppen,
- 9.
Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen (§ 34 Abs. 7),
- 10.
die Ausgestaltung der Eingangsphase der Grundschule (§ 41 Abs. 2),
- 11.
die Schulordnung einschließlich der Haus- und Pausenordnung und der Grundsätze der Aufsichtsführung sowie Grundsatzfragen der Aufrechterhaltung der Ordnung an der Schule,
- 12.
die Stellung des Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs (§ 138 Abs. 2),
- 13.
die Einführung der Ganztagsschule,
- 14.
die Einrichtung und den Umfang von Betreuungsangeboten (§ 6 Abs. 5),
- 15.
wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und deren Vertretung,
- 16.
Grundsätze der Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen (§ 3 Abs. 3),
- 17.
das Eingehen einer Schulpartnerschaft und den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung nach § 43 Absatz 6 Satz 2,
- 18.
die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit und die Zahl der Unterrichtstage in der Woche und die Daten der beweglichen Ferientage,
- 19.
die Festlegung von Merkmalen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern bei begrenzter Aufnahmemöglichkeit,
- 20.
Grundsätze für Schulausflüge sowie Betriebserkundungen, Betriebspraktika, Wirtschaftspraktika, Praxiswochen und Praxistage,
- 21.
Veranstaltungen der Schule,
- 22.
Maßnahmen der Schule zur Schulwegsicherung, insbesondere Schulwegpläne, und den Einsatz von Schülerlotsen,
- 23.
Vorschläge bei der Namensgebung für die Schule,
- 24.
Maßnahmen zur Rationalisierung der Arbeit an der Schule sowie Empfehlungen für die Verwendung technischer Unterrichtsmittel,
- 25.
Ausnahmen vom Verbot des Warenverkaufs und den Abschluss sonstiger Geschäfte (§ 29 Abs. 6 Satz 1),
- 26.
grundsätzliche Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den Trägern der Jugendhilfe, den Berufsberatungsstellen, den zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 232 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. S. 2407/2435) und anderen Stellen,
- 27.
Stellungnahmen zu Vorschlägen und Beschwerden von Schülerinnen, Schülern und Eltern, soweit diese eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben,
- 28.
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Wahrung des Gleichberechtigungsgebots,
- 29.
Folgerungen aus Ergebnissen von Evaluationen und sonstigen Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung,
- 30.
sonstige Angelegenheiten, die der Konferenz von den Schulaufsichtsbehörden übertragen sind.