Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenverordnung - VerwGebVO) Vom 26. September 2018
§ 1
Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen werden nach dem dieser Verordnung beigefügten allgemeinen Gebührentarif erhoben; er ist Bestandteil dieser Verordnung.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwGebV+SH+%C2%A7+1&psml=bsshoprod.psml&max=true